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Erbrecht im Überblick – Rechte, Pflichten und Möglichkeiten

  • 12. Feb.
  • 6 Min. Lesezeit

Der Tod eines nahestehenden Menschen ist eine emotionale Ausnahmesituation. Gleichzeitig müssen Angehörige viele organisatorische und rechtliche Fragen klären – oft unter Zeitdruck. Wer sich frühzeitig mit dem Thema Erbe beschäftigt, entlastet seine Familie und gibt einem selbst Klarheit und Ruhe.

In unserer täglichen Arbeit erleben wir immer wieder, wie hilfreich klare Regelungen sind. Dieser Artikel gibt Dir einen verständlichen Überblick über wichtige Punkte im Erbrecht und zeigt, was Du schon heute vorsorglich regeln könntest.


Foto: Gabrielle Henderson
Foto: Gabrielle Henderson

1. Was passiert automatisch nach dem Tod?

Mit dem Tod geht das gesamte Vermögen, aber auch alle Schulden, automatisch auf die Erben über. Man wird also Erbe, ohne aktiv etwas zu tun. Wichtig zu wissen:

  • Auch Schulden werden vererbt.

  • Die Erbschaft gilt zunächst als angenommen.

  • Wer das Erbe nicht antreten möchte, muss es aktiv ausschlagen.


Das Geld vom Bankguthaben geht zwar rechtlich automatisch auf die Erben über – aber nicht automatisch auf deren Konto. Das bedeutet, die Erben müssen sich gegenüber der Bank legitimieren und die Auszahlung anfordern.


In der Regel benötigt die Bank:

  • eine Sterbeurkunde

  • einen Nachweis der Erbenstellung (ein Erbschein, ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll, bei Ehepartnern teilweise auch ein gemeinschaftliches Testament)

Erst wenn die Erben eindeutig feststehen, darf die Bank über das Guthaben verfügen.


Bis zur Klärung kann die Bank:

  • laufende Lastschriften weiter bedienen (z. B. Miete),

  • Bestattungskosten vom Konto begleichen (gegen Rechnung),

  • das Konto zunächst sperren.

Eine Kontovollmacht bzw. Bankvollmacht "über den Tod hinaus" kann hier vieles erleichtern.


Die 6-Wochen-Frist

Ab dem Zeitpunkt, an dem man vom Erbfall erfährt, hat man sechs Wochen Zeit, die Erbschaft beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen) auszuschlagen.

Achtung: Wer einen Erbschein beantragt, kann das Erbe anschließend nicht mehr ausschlagen.


2. Was tun, wenn Schulden im Nachlass sind?

Viele Menschen haben Sorge, mit ihrem Privatvermögen für die Schulden eines Verstorbenen zu haften. Diese Angst ist auch berechtigt, aber es gibt eine Schutzmöglichkeit.


Nachlassinsolvenz beantragen

Stellt sich nach Annahme der Erbschaft heraus, dass hohe Schulden vorhanden sind, kann beim Amtsgericht eine Nachlassinsolvenz beantragt werden.

Das bedeutet:

  • Die Haftung wird auf den Nachlass begrenzt.

  • Ein Nachlassinsolvenzverwalter wird eingesetzt.

  • Das eigene Privatvermögen bleibt geschützt.

Wichtig ist, hier frühzeitig zu handeln. Sobald der Erbe erkennt, dass der Nachlass überschuldet ist, muss er unverzüglich einen Antrag auf Nachlassinsolvenz beim zuständigen Amtsgericht stellen.

„Unverzüglich“ bedeutet juristisch: ohne schuldhaftes Zögern. Das wiederum heißt, nicht erst Monate abwarten, nicht erst weiter Vermögen verteilen und nicht erst versuchen, mit einzelnen Gläubigern zu verhandeln.


3. Wer ist eigentlich Erbe?

Das Gesetz unterscheidet verschiedene Ordnungen:

  • Erben erster Ordnung: Kinder (und deren Kinder)

  • Erben zweiter Ordnung: Eltern des Verstorbenen und deren Kinder (Geschwister)

Der Ehepartner erbt zusätzlich.

Beispiel: Sind zwei Kinder vorhanden, erbt der Ehepartner 50 %, die Kinder jeweils 25 %.

Gibt es keine Kinder, kommen Eltern oder Geschwister zum Zuge.

Ohne Testament kann es also zu überraschenden Konstellationen kommen – etwa, wenn neben dem Ehepartner auch noch Eltern miterben.


4. Warum viele Ehepaare ein Berliner Testament wählen

Beim sogenannten Berliner Testament (eine allgemeine Bezeichnung für diese Art von Testament, die nicht zwingend in Berlin erstellt werden muss) setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Elternteils.

Das Ziel: Der überlebende Ehepartner soll finanziell abgesichert sein und nicht gezwungen werden, Vermögenswerte auszuzahlen oder zu verkaufen.


Wichtig zu beachten:

  • Es muss handschriftlich verfasst sein (nicht am Computer).

  • Beide Ehepartner müssen unterschreiben.

  • Wenn nur einer den Text schreibt, sollte der andere handschriftlich ergänzen, dass er einverstanden ist.


5. Vorerbe und Nacherbe – was bedeutet das?

Hier legt der Erblasser eine Reihenfolge fest.

Beispiel:

  • Ehepartner wird Vorerbe

  • Kinder werden Nacherben


Das Vermögen geht zunächst an den Ehepartner, später automatisch an die Kinder. Diese Gestaltung wird häufig im Berliner Testament genutzt.


6. Was ist ein Pflichtteil?

Auch wenn ein Kind im Testament nicht berücksichtigt wird, kann es einen Pflichtteil verlangen.

Verlangt ein Kind trotz Berliner Testament seinen Pflichtteil, besteht dennoch rechtlich Anspruch auf diesen.

Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (als reiner Geldanspruch).

Ein vollständiger Entzug des Pflichtteils (sogenannte “Enterbung”) ist nur in sehr schweren Ausnahmefällen möglich, etwa bei schweren Straftaten gegen den Erblasser.



7. Erbengemeinschaft – was bedeutet das?

Gibt es mehrere Erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft.

Das bedeutet:

  • Alle Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden.

  • Immobilien müssen gemeinsam verwaltet werden.

  • Mieteinnahmen stehen allen anteilig zu.


Kommt keine Einigung zustande, kann es zu einer sogenannten Teilungsversteigerung kommen – also einer gerichtlichen Versteigerung der Immobilie.

Fehlende Regelungen bei Erbengemeinschaften führen häufig zu familiären Konflikten. Eine klare testamentarische Festlegung kann viel Streit und Kummer verhindern.


8. Testament: Was ist wichtig?

Ein Testament ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, das heißt, es wird bereits mit dem Verfassen des Schreibens wirksam, nicht erst, wenn es jemand anderes liest. Es ist also kein Vertrag, den zwei Seiten unterschreiben müssen oder wo irgendjemand zustimmen muss. Allein Dein Wille zählt.


Ein privates Testament muss:

  • vollständig handschriftlich verfasst sein

  • eine Unterschrift enthalten

  • idealerweise Datum und Ort enthalten

  • eine klare Überschrift tragen („Testament“ oder „Mein letzter Wille“)


Auch ein später geschriebenes, handschriftliches Testament kann ein notarielles Testament aufheben.

Wichtig: Ein Testament sollte nach dem Tod beim Nachlassgericht abgegeben werden. Das ist keine Pflicht, aber es sorgt für rechtliche Klarheit und eine korrekte steuerliche Behandlung. Denn das Amtsgericht leitet das Nachlassverzeichnis (Liste aller Erben) weiter an das Finanzamt, sodass die korrekte Erbschaftssteuer für jeden Erben ermittelt werden kann. Es handelt sich also eher um eine Hilfestellung als um eine gesetzliche Verpflichtung.


9. Wer braucht einen Erbschein?

Ein Erbschein dient als Legitimation gegenüber Dritten, etwa:

  • Banken

  • Versicherungen

  • Grundbuchamt bei Immobilien


Nicht immer wird er zwingend benötigt. Deshalb gilt: Erst prüfen, ob er verlangt wird, dann beantragen.

Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert. Ob ein notarielles Testament kostenintensiver als ein späterer Erbschein ist, muss man individuell prüfen, ein Testament bietet aber frühzeitig Klarheit.


Foto: Alvaro Serrano
Foto: Alvaro Serrano

10. Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter – der Unterschied

Diese Begriffe werden häufig verwechselt.


Testamentsvollstrecker

  • Wird vom Erblasser im Testament bestimmt (kann auch gleichzeitig ein Erbe sein)

  • Setzt den letzten Willen um

  • Darf Vermögenswerte verwalten oder verkaufen

  • Haftet für ordnungsgemäße Durchführung

  • Muss das Abführen der Erbschaftssteuer für alle Erben beim Finanzamt sicherstellen


Nachlassverwalter

  • Wird vom Gericht eingesetzt (kann man sich also nicht aussuchen)

  • Kommt zum Einsatz bei Überschuldung oder Streit

  • Sichert und verwaltet den Nachlass neutral


Beide haben also weitreichende Befugnisse, aber unterschiedliche Grundlagen. Der Testamentsvollstrecker wird vom Erblasser im Testament bestimmt und setzt dessen letzten Willen eigenverantwortlich um. Der Nachlassverwalter hingegen wird vom Gericht eingesetzt, meist bei Überschuldung oder Streit, und verwaltet den Nachlass neutral im Interesse der Gläubiger und Erben.


11. Was Angehörige direkt nach dem Tod tun sollten

Viele fragen uns: „Was sind die ersten Schritte?“ Das meiste hat mehr Zeit, als man denkt. Es muss nicht alles innerhalb von drei Tagen organisiert werden.


Eine grobe Orientierung:

  1. Sterbeurkunde abwarten

  2. Testament suchen und beim Nachlassgericht abgeben

  3. Kontakt zum Amtsgericht aufnehmen (Worum geht es: Erbschein? Ausschlagung?)

  4. Überblick über Vermögen und Schulden verschaffen

  5. Fristen beachten (6 Wochen!)


Wichtig: Wer einen Bestattungsauftrag erteilt, muss diesen unabhängig von der späteren Entscheidung zum Erbe erfüllen. Das heißt die eingetretenen Kosten auch begleichen.


12. Besonderer Fall: Ordnungsbehördliche Bestattung

Wenn keine Angehörigen erreichbar sind oder niemand die Bestattung organisiert, übernimmt das Ordnungsamt die Beisetzung. In kleineren Städten wird teilweise geprüft, ob eine Bestattungsvorsorge vorliegt, indem beim Bestattungsunternehmen vor Ort angerufen wird. In Großstädten wie Berlin ist das nicht möglich.


Deshalb unser Rat: Informiere mindestens eine Vertrauensperson über Deine Wünsche. Hinterlege deine Unterlagen gut auffindbar und schreibe deine Wünsche zur Bestattung nicht in das Testament, wenn dies beim Notar oder Amtsgericht liegt. Dieses wird erst Wochen nach dem Tod eröffnet. Das ist zu spät. Die Beisetzung wird in der Regel wenige Tage nach dem Tod geplant und beauftragt.


Was Sie heute schon regeln können

Bevor Du oder deine Menschen sagen "Hätten wir das mal früher geklärt!", sind hier einige konkrete Schritte, die Du bereits heute angehen kannst:


Testament erstellen

Entweder bei sich zuhause, dem Amtsgericht oder beim Notar (keine Pflicht) hinterlegen.


Bestattungsvorsorge treffen

Die eigenen Wünsche für die Bestattung aufschreiben (Bestattungsverfügung) und mit allen Involvierten besprechen. Eventuell auch finanziell vorsorgen in Form eines Sterbegeldkontos bzw. Treuhandkontos.

Hier ein Beispiel für eine allgemeine Bestattungsverfügung



Dokumentenordner anlegen

  • Testament

  • Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, Scheidung)

  • Versicherungsscheine

  • Bankverbindungen und Vollmachten

  • Grundbuchunterlagen

  • Zugangsdaten und sonstige Hinweise



Schulden und Vermögen transparent machen

Ein Überblick für deine Erben anlegen.


Offene Gespräche führen

Neben all dem Papierkram ist dies einer der wichtigsten Punkte: Spreche mit deiner Familie bzw. Wahlfamilie offen über deine Gedanken und Wünsche.


Unser Fazit

Klare Regelungen in Form von Dokumenten, Vollmachten und Gesprächen können beim diesem mit Angst besetzten Thema Druck rausnehmen.

Wer vorsorgt,

  • schützt alle Beteiligten vor Unsicherheit,

  • reduziert Konfliktpotenzial,

  • sorgt für finanzielle Klarheit

  • und schafft Raum für das Wesentliche: Abschiednehmen.


Man kann nicht alles im Leben planen.

Aber man kann vieles ordnen.



Transparenzhinweis: Als Bestatterinnen sind wir keine Expertinnen für das Thema Erbe und beraten unsere KundInnen nicht zu rechtlichen Fragen. Da wir aber häufig zu den ersten Schritten im Bezug auf das Erbe angesprochen werden, wollten wir reagieren. Dieser Blogartikel ist im Rahmen einer Fortbildung über “Erbrecht in Deutschland” entstanden. Bei individuellen Fragen zum Erbrecht wende Dich am besten an einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar. Das zuständige Nachlassgericht informiert über formale Abläufe, ersetzt jedoch keine rechtliche Beratung.





 
 
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